Aktuelles – 15.10.2026

Tempo 30 auf Kantonsstrassen: Metron unterstützt den Prozess im Baselbiet

Signalisation Tempo 30, Kantonsstrasse Birsfelden

Weniger Lärm, mehr Sicherheit und bessere Luft: Tempo 30 macht Ortszentren attraktiv. Im Kanton Basel-Landschaft können Gemeinden seit 2020 Tempo 30 auf Kantonsstrassen beantragen. Für den Gutachtenprozess hat der Kanton auf die Metron-Expertise gesetzt. Die Verkehrsplanenden haben die Kriterien mitentwickelt und Gutachten erstellt. In Birsfelden hat der Kanton die Tempo-30-Massnahmen bereits umgesetzt.

Hat die Gemeinde den Antrag beim Kanton eingereicht, geben die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) und die Sicherheitsdirektion (SID) ein verkehrstechnisches Gutachten in Auftrag. Ist Tempo 30 nötig, zweck- und verhältnismässig, verfügt die SID die Verkehrsanordnung. Sie wird im Amtsblatt publiziert und kann angefochten werden.

Kurzer Weg als gemeinsames Ziel

Kanton und Gemeinden verfolgen das gleiche Ziel: Damit aus dem Antrag ein Entscheid – idealerweise eine Verkehrsanordnung – wird, braucht der Kanton klare Kriterien und fundierte verkehrstechnische Gutachten. Auf dieser Grundlage werden die Anträge der Gemeinden transparent und gleichwertig beurteilt.

Klarer Prozess, transparente Kriterien, faire Gutachten

Multiperspektivisch statt Tunnelblick: Was ein Gutachten prüft, hat die Arbeitsgruppe aus Tiefbauamt, Amt für Raumplanung, Juristen und Juristinnen gemeinsam mit den Verkehrsplanenden der Metron und der SNZ Ingenieure und Planer AG festgelegt. Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Raumqualität, aber auch die Gesamtwirkung, etwa Ausweichverkehr und Folgen für den öffentlichen Verkehr, werden umfassend beurteilt. Ob ländlich oder Agglomeration: Die Kriterien sind auf alle Gemeinden anwendbar. Bei der Mitentwicklung brachte Metron die langjährige Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Gemeinden ein. Anschliessend hat Metron die Kriterien angewendet und im Auftrag des Kantons verkehrstechnische Gutachten erstellt, unter anderem für Birsfelden.

Umsetzungen in Gemeinden nehmen 2026 Fahrt auf

Im März 2026 hat das Bundesgericht die Beschwerden gegen Tempo 30 auf Kantonsstrassen in Bottmingen, Oberwil und Therwil abgewiesen. Den Antrag von Birsfelden hat der Kanton, gestützt auf das Gutachten von Metron, teilweise gutgeheissen. Im Oktober 2026 hat er die Tempo-30-Massnahmen umgesetzt.

Das Vorgehen mit Kriterien und Gutachten lässt sich auch auf andere Kantone und Gemeinden übertragen. Denn Tempo 30 auf Kantonsstrassen ist in der gesamten Schweiz ein wichtiges Thema.

Website Gemeinde Birsfelden, Tempo 30 ist umgesetzt, 15.10.2026
Medienmitteilungen Kanton-Basellandschaft:
Umsetzung Tempo 30 in Birsfelden und Münchenstein, 08.10.2026
Der Regierungsrat definiert Kriterien für Tempo 30 auf Kantonsstrassen, 16.09.2021
Tempo-30-Anträgen in Münchenstein und Birsfelden wird teilweise zugestimmt, 02.09.2026