Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2026 die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Gipf-Oberfrick genehmigt. Damit findet ein siebenjähriges Planungsverfahren seinen erfolgreichen Abschluss. Gipf-Oberfrick verfügt nun wieder über eine zeitgemässe Nutzungsplanung.
Gipf-Oberfrick entwickelte sich in den letzten Jahren von einem ländlich geprägten Dorf zu einer beliebten Wohngemeinde im Grossraum Basel. Die intakte Landschaft, eine gute soziale Infrastruktur und vorhandenes Bauland sorgten dafür, dass auch in den letzten Jahren rege gebaut wurde.
Die Bevölkerung rückt Landschafts- und Ortsbild in den Fokus
Die Anliegen der Bevölkerung zur zukünftigen Gemeindeentwicklung wurden 2014 in einer breiten Bevölkerungsumfrage eruiert. Dabei sprach sich eine grosse Mehrheit dafür aus, bei der anstehenden Ortsplanung dem Schutz der Grün- und Freiräume, dem Erhalt der Landwirtschaftsbetriebe und dem Schutz des Ortbilds gebührend Rechnung zu tragen. Als weitere Schwerpunkte wurden u. a. die Entwicklung nach innen und die Zentrumsplanung genannt.
Die neue Nutzungsplanung: weniger Hürden fürs Bauen, mehr Schutz für besondere Gebiete
Auf dieser Basis erarbeitete die Metron mit zwei Arbeitsgruppen zwischen 2019 und 2022 den Entwurf der Nutzungsplanung. Dieser zeichnet sich einerseits durch die Abschaffung hemmender Vorschriften (z. B. Mehrlängenzuschlag, maximale Gebäudelänge) und andererseits durch spezifische Schutzvorschriften für heikle Gebiete (u. a. historische Dorfkerne, strukturreiche Landschaften) aus. Daneben wurden mit der vorliegenden Revision übergeordnete Vorgaben zu den Baubegriffen, Gewässerräumen und Naturgefahren umgesetzt. Die Gemeindeversammlung stimmte der Planung am 13. Juni 2025 mit grosser Mehrheit zu.