Mit der Anpassung des Richtplans an das revidierte Raumplanungsgesetz regelt der Kanton Schwyz seine künftige Siedlungsentwicklung neu und verfolgt dabei ein kontrolliertes, differenziertes und nachhaltiges Wachstum. Es soll sich auf gut erschlossene Räume konzentrieren, das vorhandene Innenentwicklungspotenzial besser nutzen und eine hohe Siedlungsqualität gewährleisten.
Zu diesem Zweck wurde das Kantonsgebiet verschiedenen Raumtypen mit entsprechend differenzierten Entwicklungsstrategien zugewiesen.