Parkraumplanung ist eine herausfordernde Aufgabe. Im Planungsprozess treffen oft gegensätzliche Nutzungsansprüche aufeinander, die Zusammenhänge sind komplex und die rechtlichen Grundlagen anspruchsvoll. Die kantonalen Regeln geben einen Rahmen, die Gemeinden haben die Möglichkeit, den Prozess mit konkreten, gemeindespezifischen Bestimmungen mitzusteuern. Der Kanton Aargau unterstützt Gemeinden mit dem von Metron entwickelten Merkblatt für kommunale Parkraumplanung.
Welche Planungsinstrumente werden für die öffentliche Parkierung eingesetzt und welche für Private? Welche kantonalen Reglungen sind zu beachten? Das Merkblatt bietet Gemeinden eine klare Übersicht.
Paragrafen verstehen, Parkraum gemeindespezifisch planen
Das Merkblatt zeigt auf, wo die Gemeinden Interpretationsspielraum haben und die Planung gezielt und gemeindespezifisch steuern können. Denn die Einflussmöglichkeiten der Gemeinden sind umfangreicher als erwartet. Dies setzt voraus, dass die juristischen Texte verstanden werden. Hier setzt das Merkblatt an: Es macht die gesetzlichen Grundlagen zugänglich. Ergänzende Handlungsempfehlungen geben Orientierung im Planungsprozess.
Hilfe für die Gemeinden hilft auch dem Kanton
Parkierung ist ein Zusammenspiel des Kantons und der Gemeinden. Der Kanton prüft und genehmigt beispielsweise die BNO der Gemeinden. Zudem ist er zuständig für die übergeordnete Strategie mobilitätAARGAU. Das Merkblatt wurde kantonsintern breit abgestützt erarbeitet. Mit dem Merkblatt unterstützt der Kanton die Gemeinden und erleichtert die Zusammenarbeit. Denn Parkraumplanung ist ein wichtiger Hebel, um die Siedlungs- und die Verkehrsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abzustimmen.
Zum Merkblatt kommunale Parkraumplanung, Kanton Aargau
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