Teilrevision Ortsplanung Horw

Auftraggeber Gemeinde Horw
Jahr 2021–2023
Ort Horw
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Die Ortsplanung legt die Leitplanken für die künftige Entwicklung der Gemeinde Horw: Ziel ist, die hohe Standortgunst am Ufer des Vierwaldstättersees bei moderatem Wachstum zu erhalten und weiter zu stärken.

Die Teilrevision Ortsplanung stützt sich auf die mit der Bevölkerung erarbeiteten Leitideen des Räumlichen Entwicklungskonzepts 2040 (verabschiedet 2021). Grosse Bedeutung misst die Gemeinde Horw der Sicherstellung einer klimaangepassten und qualitätvollen Innenentwicklung bei. Am 23. November 2023 hat der Einwohnerrat die «Teilrevision Nutzungs­planung 2021» beraten und beschlossen. Das letzte Wort haben in Horw nun die Stimmberechtigten: Sie werden über das Dossier voraussichtlich im März 2024 entscheiden.

Schlüsselgebiete für die Siedlungsentwicklung nach innen

Ermöglicht und gefördert wird die qualitätsorientierte Siedlungsentwicklung nach innen in den vier Schlüsselgebieten mit dem grössten Potenzial. Die Siedlungsentwicklung nach innen ist konsequent mit höheren Anforderungen an die Qualität von Freiraum und Architektur verknüpft. Eingeflossen sind ausserdem qualitätssichernde Bestimmungen zur Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild.

Klimaanpassung in der Ortsplanung

Ziele sind die Sicherung und Aufwertung der Freiräume mit der Einführung einer Grünflächenziffer und dem Erlass von Vorgaben zu einer ökologisch wertvollen Freiraumgestaltung. Um der Hitzebelastung entgegenzuwirken, wird der Gemeinderat befähigt, bei Baubewilligungen für Wohnbauten mit mehr als sechs Wohnungen mikroklimatische Analysen und entsprechende Auflagen einzufordern.

Die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)

Aufgrund der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) werden für die meisten Bauzonen neue Nutzungsmasse definiert. In Horw werden diese so festgelegt, dass sie den bisherigen möglichst nahekommen und flexibel auf ortspezifische Bedürfnisse Rücksicht nehmen – beispielsweise mit Hochparterre-Wohnungen an stark befahrenen Strassen, erhöhten Erdgeschossen für gewerbliche Nutzungen oder einer höheren Überbauungsziffer für preisgünstige Wohnungen. Mit der IVHB-Umsetzung verbun­den ist die Aufhebung der Gestaltungs- und Bebauungspläne und bei besonders wichtigen Gebieten ihre Überführung in eine spezifische Grundnutzung.

Gewässerräume, Naturschutz und Aussichtsschutz

Bereits heute ist mit den Übergangsbestimmungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung ein genereller Gewässerraum festgelegt. Die Teilrevision Nutzungsplanung legt diesen nun situativ massstabsgenau fest und erlaubt in den meisten Fällen eine Reduktion. Aktualisiert werden ausserdem die Naturschutzverordnung und das Aussichtsschutzreglement.

Ortsplanung Horw

Kommunikation und Partizipation

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Alle involvierten Tätigkeitsbereiche
Raumentwicklung / Kommunale Planungen