Aktuelles – 10.11.2023

Ja zur Teilrevision der Ortsplanung Hitzkirch

Hitzkirch, Ortsplanung Teiländerung mit Rückzonungen

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hitzkirch sagen Ja zur Teilrevision der Ortsplanung: Am Abend des 6. November 2023 haben 182 Stimmberechtigte in einer rund dreistündigen Diskussion die anspruchsvolle Vorlage, bei der es um die vom Kanton verlangten Rückzonungen geht, beraten und gutgeheissen.

Hitzkirch gehört zu den 21 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern, das heisst, die Gemeinde muss überdimensionierte Baulandreserven in Landwirtschaftsland ausscheiden. Traktandiert war die Vorlage «Teiländerung Ortsplanung 2021» mit den geplanten Rückzonungen bereits an der Gemeindeversammlung vom 25. April 2023.

Vorlage im zweiten Anlauf

Der Abstimmung vom 25. April waren umfangreiche raumplanerische und juristische Abklärungen vorausgegangen. Infolge eines Nichteintretensantrags entschieden die Stimmberechtigten dennoch, nicht auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig beauftragten sie den Gemeinderat, die Planungszonen auf den potenziellen Rückzonungsflächen aufzuheben und mit dem Regierungsrat Verhandlungen über eine fünfjährige Bebauungsfrist der betroffenen Grundstücke zu führen. Die Gespräche mit dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftdepartement des Kantons, an denen auch dessen Regierungsrat teilnahm, führten aber nicht zum gewünschten Resultat: Im Mai kommunizierte der Kanton Luzern, die Gemeindeversammlung Hitzkirch habe bis Ende 2023 über die Rückzonungen zu entscheiden.

Die Gemeinde entscheidet über ihr wichtigstes Planungsinstrument.

Im September gab der Gemeinderat bekannt, er lege die Vorlage erneut unverändert auf – und diesmal mit Erfolg. Damit hat die Gemeinde die Chance ergriffen, über ihr wichtigstes raumplanerisches Instrument, die Ortsplanung, selbst zu entscheiden. Grossmehrheitlich angenommen wurden auch acht Einsprachen von insgesamt vierzehn nicht gütlich erledigten Einsprachen. Die vom Kanton geforderten Rückzonungen reduzieren sich damit von 5.5 auf 4.1 Hektaren. Nun geht die Vorlage zur Genehmigung an den Regierungsrat, der letztendlich darüber entscheidet, wie viel Hitzkirch rückzonen muss.