Aktuelles – 24.06.2022

Windisch AG: Gestaltungsplan «Sonne» ist rechtskräftig

Windisch, Richtprojekt Sonnenweg, Perimeter Gestaltungsplan Sonne

Der Aargauer Regierungsrat hat ihn genehmigt, die Beschwerdefrist ist abgelaufen: Damit ist der Gestaltungsplan für das Areal «Sonne» in Windisch rechtskräftig. Er bildet das Fundament für eine hochwertige Überbauung dieses zentralen Areals. Primär geplant ist eine Wohnnutzung. Es entstehen aber auch ein Gewerberaum, Freiraum und eine öffentliche Nutzung.

Gemäss der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Windisch ist auf dem Areal «Sonne» bei Neuüberbauungen und Umgestaltungen, die das Quartierbild und die Quartierstruktur wesentlich verändern, ein Gestaltungsplan erforderlich. Diese Anforderung ist nun mit dem Gestaltungsplan «Sonne» erfüllt . Metron hat ihn im Auftrag der Gemeinde und der Grundeigentümerin erstellt.

Areale «Sonne» und «Via Romana» aufeinander abgestimmt

Aktuell in der öffentlichen Auflage befindet sich der Gestaltungsplan für das gegenüberliegende Areal «Via Romana». Die beiden Areale haben ähnliche Anforderungen. Deshalb wurde ihre Entwicklung bereits in der Entwurfsphase mit einem qualitätssichernden Gutachterverfahren aufeinander abgestimmt. Resultate davon sind unter anderem abgestimmte Bauvorschriften und die vorgesehene Aufwertung des gemeinsamen Strassenraums. Konkret soll die Kantonsstrasse als Boulevard mit Baumreihen aufgewertet werden – letzteres in enger Abstimmung mit den zuständigen kantonalen Stellen.

Nachhaltigkeit und Umgang mit Strassenlärm geregelt

Der Gestaltungsplan «Sonne» sieht hohe Standards für Nachhaltigkeit vor: Beispielsweise muss der Aussenraum ökologisch hochwertig bepflanzt werden und ein Teil des Regenwassers gespeichert und für die Bewässerung des Grünraums genutzt werden. Da das Gebiet «Sonne» von Strassenlärm betroffen ist, reagiert der Gestaltungsplan auch auf diese Situation. Durch die vorgeschriebene Setzung der Bauten entsteht ein Lärmriegel entlang der Zürcherstrasse.

Die Hauptnutzung auf dem Areal ist das Wohnen. Um das Areal zu beleben, ist aber auch ein Gewerberaum definiert. Zudem ist ein gemeinschaftlich genutzter Freiraum festgelegt, der sich mit den Aussenräumen des angrenzenden Quartiers verbindet. Und das ehemalige Spritzenhaus der Feuerwehr steht zukünftig für öffentliche Nutzungen zur Verfügung.