Teilrevision Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG) und Allgemeine Verordnung zum Baugesetz (ABauV) des Kantons Aargau
Das revidierte Baugesetz und die Allgemeine Verordnung zum Baugesetz sind am 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Sobald die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) für den Kanton Aargau verbindlich wird, soll die ABauV einer Totalrevision unterzogen werden. Die Vereinbarung wird mit dem Beitritt von sechs Kantonen verbindlich, mit dem Kanton Aargau sind fünf Kantone beigetreten, weitere Kantone prüfen den Beitritt. In der vorliegenden Teilrevision der ABauV sind die Begrifflichkeiten deshalb noch nicht angepasst. Im Baugesetz hingegen wurden bestimmte Begriffe, die der IVHB widersprechen bereits angepasst.
Bei unseren Synopsen des Baugesetzes und der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz werden alle Paragraphen verglichen, welche mit der Teilrevision geändert wurden (linke Spalte: bisher geltendes Recht / rechte Spalte: neues Recht). Nicht aufgeführte Paragraphen und Absätze haben unverändert Rechtskraft.
In einem Arbeitspapier wurden die wichtigsten Änderungen für die Nutzungsplanung zusammengefasst.
- Synopse BauG
- Synopse ABauV
- Arbeitspapier mit den wichtigsten Änderungen für die Nutzungsplanung
Das neue Baugesetz kann in gebundener Form bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau bestellt werden.
Für Fragen und Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Barbara Gloor
Andreas Schneider
Beat Suter