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Springkrautbekämpfung an der Thur

Auftraggeberschaft:
Land- und Forstwirtschaftsdepartement, Kanton Appenzell Innerrhoden; Amt für Umweltschutz, Kanton Appenzell Ausserrhoden; Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Kanton St. Gallen; Amt für Umwelt, Kanton Thurgau; AWEL, Kanton Zürich

2010
Wie in anderen Regionen der Schweiz breitet sich das Drüsige Springkraut auch im Einzugsgebiet der Thur rasant aus. Die Pflanze gehört zu den im Anhang 2 der Freisetzungsverordnung aufgeführten invasiven Organismen und kann relativ einfach bekämpft werden.
Im Rahmen des Projektes wird aufgezeigt, mit welchen Kostenfolgen welcher Bekämpfungserfolg erwartet werden kann.