Springkrautbekämpfung an der Thur
Auftraggeberschaft:
Land- und Forstwirtschaftsdepartement, Kanton Appenzell Innerrhoden; Amt für Umweltschutz, Kanton Appenzell Ausserrhoden; Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Kanton St. Gallen; Amt für Umwelt, Kanton Thurgau; AWEL, Kanton Zürich
2010
Auftraggeberschaft:
Land- und Forstwirtschaftsdepartement, Kanton Appenzell Innerrhoden; Amt für Umweltschutz, Kanton Appenzell Ausserrhoden; Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Kanton St. Gallen; Amt für Umwelt, Kanton Thurgau; AWEL, Kanton Zürich
2010
Wie in anderen Regionen der Schweiz breitet sich das Drüsige Springkraut auch im Einzugsgebiet der Thur rasant aus. Die Pflanze gehört zu den im Anhang 2 der Freisetzungsverordnung aufgeführten invasiven Organismen und kann relativ einfach bekämpft werden.
Im Rahmen des Projektes wird aufgezeigt, mit welchen Kostenfolgen welcher Bekämpfungserfolg erwartet werden kann.
Im Rahmen des Projektes wird aufgezeigt, mit welchen Kostenfolgen welcher Bekämpfungserfolg erwartet werden kann.